Steuerfachangestellte(r)

Ein anspruchsvoller und zukunftsweisender Beruf Logo der Steuerabteilung am LEB Bonn
Gutes Recht – von Mensch zu Mensch. Als Steuerfachangestellte/r verhelfen Sie den Menschen zu ihrem guten Recht – zu ihrem Steuerrecht! Denn auf diesem Gebiet sind Sie der qualifizierte Ansprechpartner. Als Mitarbeiter in der Steuerberatungskanzlei arbeiten Sie weitgehend selbständig für Mandanten aus Industrie, Handel, Dienstleistung und aus dem Privatbereich. Sie werden unterstützend auf den Gebieten der Finanz- und Lohnbuchhaltung sowie der Bearbeitung von Einkommensteuererklärungen tätig. Später helfen Sie zudem mit bei der Erstellung von Jahresabschlüssen und fertigen die zugehörigen Unternehmenssteuererklärungen an.

Sie erlernen einen der anspruchsvollsten Berufe im Bereich der kaufmännischen Ausbildung und sind mit Abschluss der Berufsausbildung zukunftsweisend qualifiziert.

Als Fachmann und Fachfrau für Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuerrecht haben Sie hervorragende Chancen in einem Beruf mit Zukunft, sowohl in den Steuerberatungskanzleien als auch in der Privatwirtschaft sowie im öffentlichen Dienst. Zudem sind die Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten – bis hin zur Steuerberaterin/zum Steuerberater – vielseitig und gut realisierbar. Ebenso bietet die zunehmende Digitalisierung in den steuerberatenden Berufen neue Herausforderungen, um sich zu professionalisieren.

Fühlen Sie sich angesprochen? Dann führt Sie der Beruf als Steuerfachangestellte/r auch zum Ludwig-Erhard-Berufskolleg – denn doppelt hält besser: „Praxis & LEB“ …

» Anforderungsprofil

» Ausbildung

» Aufnahmevoraussetzung

» Ausbildungsdauer

» Prüfungen

» Abschlüsse

» LEB Plus+

» Zertifikat

» Perspektiven

» Anmeldung

» Auslandspraktikum

» Ansprechpartner

Anforderungsprofil

BeratungDer künftige Steuerfachangestellte sollte folgende Eigenschaften unbedingt mitbringen:

Spaß ..

  • an Gesetzen und Fachliteratur
  • an Zahlen und Daten
  • an selbständigem und verantwortlichem Arbeiten
  • an sicherem Umgang mit Menschen
  • an ständiger Weiterbildung

Gute schulische Vorbildung …

  • empfehlenswert sind Fachhochschulreife (Höhere Berufsfachschule/HöHa) oder Abitur
  • ein überdurchschnittlich guter Real- oder Hauptschulabschluss ist als Einstiegsvoraussetzung ebenso geeignet

Aufnahmevoraussetzung

Um Steuerfachangestellte(r) zu werden, benötigen Sie zunächst einen Ausbildungsplatz im steuerberatenden Beruf, der durch einen gültigen Ausbildungsvertrag zwischen Ihnen und dem Ausbildungsbetrieb nachgewiesen wird. Dieser Vertrag wird bei der zuständigen Steuerberaterkammer in Köln eingetragen. Ihr Ausbildungsbetrieb meldet Sie sodann bei der Berufsschule an. Sie können sich also nicht selbst bei der Berufsschule anmelden, sondern dies erledigt Ihr Ausbildungsbetrieb für Sie.

Ausbildung

Die dualen Partner der Berufsausbildung teilen sich die theoriebezogenen und praxisbezogenen Anteile der Ausbildung der künftigen Steuerfachangestellten.

Die schulische Ausbildung am Ludwig-Erhard-Berufskolleg erfolgt in Teilzeitform an zwei Unterrichtstagen in der Woche.

Zum 01.08.2023 tritt die Neuordnung der Ausbildung zum/zur Steuerfachangestellten in Kraft. Damit verbunden sind weitreichende Veränderungen zur vorhergehenden Ausbildung in Schule und Praxis sowie in der Prüfung. Dies schlägt sich nieder in einem neuen Bildungsplan, einer neuen Ausbildungs- und Prüfungsordnung.
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf diese neuen Regelungen

Theorie

Das Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn übernimmt schwerpunktmäßig die theoretische Ausbildung in den berufsbezogenen Fächern:

Steuerrechtliche Sachverhalte
(Steuerlehre)
  • Bei der Wahrung von Interessen der Mandanten gegenüber der Finanzverwaltung mitwirken und steuerlich relevante Vorgänge der Mandanten begründet zuordnen sowie die Grundlagen der Einkunftsermittlung darstellen
    Bei der Ermittlung der Einkünfte mitwirken
  • Einkommen- und Körperschaftsteuererklärungen erstellen und -bescheide prüfen
  • Umsatzsteuerlich relevante Geschäftsvorfälle der Mandanten auf ihre Steuerbarkeit und Steuerpflicht überprüfen
  • Umsatzsteuervoranmeldungen / -erklärungen erstellen und Bescheide prüfen
  • Gewerbesteuererklärungen erstellen und Steuerbescheide prüfen
Finanzwirtschaftliche Prozesse
(Rechnungswesen)
  • Werte und Wertströme im Mandantenauftrag erfassen und dokumentieren
  • Im Mandantenauftrag Geschäftsvorfälle aus betrieblichen Funktionsbereichen er-fassen und dokumentieren
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Mandanten vornehmen und buchen
  • Beim Erstellen von Jahresabschlüssen mitarbeiten
  • Beim Auswerten und Interpretieren von Jahresabschlüssen unter Einschluss mikro- und makroökonomischer Kriterien mitwirken
Wirtschafts- und Sozialprozesse
(Allgemeine Wirtschaftslehre)
  • Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirtschaftsleben teilnehmen
  • Arbeitsentgelte berechnen und buchen
  • Beratungen von Mandantinnen und Mandanten im Team mitgestalten

Fremdsprachliche Kommunikation
(Englisch)

  • Erwerb kommunikativer fremdsprachlicher Kompetenzen ausgerichtet an beruflichen Handlungsfeldern

Folgende Unterrichtsfächer zählen zum berufsübergreifenden Bereich::

  • Deutsch
  • Religionslehre
  • Politik
  • Sport


Um dem Prozess der Digitalisierung und des Einsatzes künstlicher Intelligenz Rechnung zu tragen, sind an geeigneter Stelle Bestanteile des Unterrichts:

  • Anwendung verschiedener Standardsoftware
  • Lösung berufsbezogener Aufgaben mit Hilfe branchenspezifischer Software

Praxis

Die Praxis ist in der jeweiligen Steuerberatungskanzlei schwerpunktmäßig mit folgenden Aufgaben besetzt:

  • Erledigung von Buchführungsaufgaben
  • Bearbeitung von Steuererklärungen
  • Fertigung von Lohn- und Gehaltsabrechnungen
  • Mitwirkung bei der Fertigung von Jahresabschlüssen

 

Ausbildungsdauer

Die regelmäßige Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre; sie kann bei entsprechender schulischer Vorbildung von Anfang an bis auf zweieinhalb Jahre verkürzt oder auch während der Ausbildung – bei entsprechender Leistung – durch vorzeitige Prüfungszulassung früher beendet werden. Bei einer entsprechenden beruflichen Vorbildung ist sogar eine Verkürzung der Ausbildung auf zwei Jahre möglich.

Prüfungen

Die Zwischenprüfung findet ca. 1,5 Jahre nach Ausbildungsbeginn (im 4. Ausbildungshalbjahr) statt.

Die Ausbildung endet mit der Abschlussprüfung. Diese umfasst drei schriftliche Prüfungsbereiche:

  • „Sachverhalte steuerrechtlich beurteilen und in Steuererklärungen bearbeiten“
  • „Sachverhalte im Zusammenhang mit Finanzbuchhaltungen, Entgeltabrechnungen und Jahresabschlüssen bearbeiten“
  • „Wirtschafts- und Sozialkunde“

    sowie einen mündlichen Prüfungsbereich:

  • „Mandantinnen- und Mandantenberatung mitgestalten“.

Zuständige Stelle für beide Prüfungen ist die Steuerberaterkammer Köln.

Abschlüsse

Mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung zum/zur Steuerfachagestellten erwerben Sie zum einen ein Berufsschulabschlusszeugnis der Berufsschule über Ihre schulischen Leistungen und zum anderen erhalten Sie das Zeugnis der Steuerberaterkammer Köln über Ihre Prüfungsleistungen (Berufsabschlusszeugnis), die Sie im Rahmen der Abschlussprüfung erbracht haben. Außerdem erhalten Sie von Ihrem Ausbildungsbetrieb ein Arbeitszeugnis über Ihre Tätigkeiten und wunschgemäß auch über Ihre Leistungen während der praktischen Ausbildung.

Zusätzlich zu Ihrem Berufsschulabschluss wird Ihnen – bei entsprechenden Leistungen und/oder Nachweisen – gegebenenfalls ein höherwertiger Bildungsabschluss bescheinigt.

Auszubildende, …

  • die bisher über den Hauptschulabschluss Typ A verfügen, können den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife – FOR) erwerben,
  • die bisher über den Hauptschulabschluss Typ B oder über den mittleren Bildungsabschluss (Fachoberschulreife – FOR) verfügen, können – sofern noch nicht erreicht – den Qualifikationsvermerk für den Besuch der gymnasialen Oberstufe erhalten.

LEB Plus+

Sie können Ihre Berufsschule frei wählen. Warum sollten Sie sich für uns entscheiden?

Wir bieten Ihnen …

  • eine praxisorientierte Ausbildung im Fach Rechnungswesen mit unseren Projekten „Fibu-Praxistage“ sowie
    „Lohn- und Gehaltstage“ (diese Projekte werden durch unseren Bildungspartner DATEV sowie durch die Steuerberaterkammer Köln unterstützt),
  • eine hohe Fachkompetenz der im Bildungsgang eingesetzten Lehrkräfte, die sich kontinuierlich fortbilden,
  • individuelle Förderung (z. B. wenn sich das Erreichen Ihrer Ausbildungsziele schwierig gestaltet oder wenn Sie eine vorzeitige Abschlussprüfung anstreben),
  • Berufs- und Kompetenzorientierung (Best Practice Education – Gütesiegel der DATEV e. G.),
  • regelmäßiges Angebot einer eigenen Klasse für zweieinhalbjährige (verkürzte) Ausbildungsverhältnisse,
  • gut funktionierende Partnerschaft mit der Steuerberaterkammer Köln und unserem Bildungspartner DATEV,
  • eine langjährige gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Ausbildungskanzleien.

Zertifikat

Best Practice Education, das Gütesiegel der DATEV eG.

 

Perspektiven

Das Steuerwesen hat Tradition. Das Thema „Steuern“ ist fast so alt wie die Menschheit. Es wird auch in Zukunft eine wesentliche Rolle spielen. Neue Märkte, neue Steuergesetze und neue Aufgabenbereiche kennzeichnen das zukunfts-sichere Berufsbild. Steuerfachangestellte können also auch in Zukunft davon ausgehen, in den Kanzleien von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern mit verantwortungsvollen Aufgaben betraut zu werden.

Je nach Neigung können Sie sich in verschiedenen Bereichen weiterbilden:

Liegt Ihr Interesse eher im Bereich der Lohnbuchhaltung, so besteht bereits nach einer einjährigen Praxis die Möglichkeit, an der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten Lohn und Gehalt teilzunehmen.

Sehen Sie Ihre Begabung hingegen stärker im Bereich des Rechnungswesens, so ist nach dreijähriger Berufspraxis die Fortbildung zum Bilanzbuchhalter für Sie eine Aufstiegsmöglichkeit.

Liegt Ihr Interesse im Bereich des externen und internen Rechnungswesens mit den Schwerpunkten Bilanzierung, Controlling sowie integrierter Unternehmensplanung betsht bereits nach zweijähriger Praxis die Möglichkeit an der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten Rechnungswesen und Controlling teilzunehmen.

Liegt Ihnen das Steuerrecht besonders am Herzen, können Sie nach Abschluss der Ausbildung und einer Berufspraxis von drei Jahren bei einem Angehörigen des steuerberatenden Berufs an der Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt teilnehmen. Nach einer zehnjährigen hauptberuflichen Tätigkeit als Steuerfachangestellte bzw. schon nach sieben Jahren – wenn Sie eine Prüfung zum Steuerfachwirt abgelegt haben – können Sie sogar selbst Steuerberater werden, wenn Sie die Steuerberaterprüfung erfolgreich ablegen.

Sie können sich damit vom Angestellten zum Selbstständigen entwickeln. Gut ein Drittel derer, die die Steuerberaterprüfung ablegen, haben den Weg über die Ausbildung zum Steuerfachangestellten zurückgelegt. Als selbständige Steuerberaterin oder Steuerberater steht Ihnen damit der Weg zur eigenen Kanzlei offen.

Entsprechende Aus- und Fortbildungsangebote finden Sie u. a. bei den Bildungseinrichtungen der Berufsorganisationen, vor allem den Verbänden.

Anmeldung (nur durch den Ausbildungsbetrieb möglich)

Zum Anmeldeformular der Steuerfachangestellten am Ludwig-Erhard-Berufskolleg geht es hier.

Ansprechpartner

Weitere Informationen sind u.a. bei den dualen Partnern, über die Nachwuchsseiten der Bundessteuerberaterkammer , der Steuerberaterkammer Köln und bei unserem Bildungspartner, der DATEV eG in Nürnberg, erhältlich.

Konkrete Fragen können Sie richten an:

Ludwig-Erhard-Berufskolleg der Stadt Bonn
Kölnstr. 235, 53117 Bonn
Tel. 0228/777047
Abt. Steuerfachangestellte/r
Bildungsgangleiterin (komm.): Frau OStR´in Petra Graaf

Steuerberaterkammer Köln,STBK Köln
Gereonstr. 34, 50670 Köln
Tel. 0221/33643-0 Frau Grund
E-Mail: mail@stbk-koeln.de
Homepage: http://www.stbk-koeln.de

 

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